Regeste: - Art. 256 OR, Mitverantwortung des Mieters für Schäden am Mietobjekt; Art. 259 OR, Abgrenzung des „kleinen Unterhalts“ von der Unterhaltspflicht des Vermieters und Zulässigkeit einer vertraglichen Verpflichtung, wonach die Mieter für technische Geräte Serviceverträge abzuschliessen haben. - Nicht jede noch so geringe Mitverantwortung des Mieters führt zu einem Ausschluss der Mängelrechte.