Haftpflichtprozess durch sie wäre. Wie diejenige betreffend Interessenkollision zwischen Kind und Eltern ist diese Frage abstrakt, also unabhängig von den beteiligten Personen, zu prüfen. Somit kann die Fach- und Dossierkenntnis von Rechtsanwältin X. keine Rolle spielen, zumal es durchaus auch andere Anwaltskanzleien gibt, die das Haftpflicht- und Versicherungsrecht beherrschen und die sich die nötigen Dossierkenntnisse aneignen können. Ebenso wenig ist das geltend gemachte Vertrauensverhältnis zwischen A. und Rechtsanwältin X. von Bedeutung.