Bei einer tiefen Haftungssumme müssen sie den Restschaden direkt über die Unterhaltspflicht decken, während sie sich gegen eine Regressforderung zur Wehr setzen können. Die Möglichkeit, nach einer Streitverkündung auf Seiten der Versicherung in den vom Kind angestrengten Prozess einzutreten oder dafür zu sorgen, dass der Prozess auf Seiten des Kindes nicht optimal geführt wird, um einer Regressforderung zu entgehen, ist deshalb rein theoretischer Natur, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang gegenüber dem Regress des Haftpflichtigen ein Familienprivileg besteht.