besteht, dass die Behörden in den Familienverbund eingreifen und den Eltern einen Teil ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis für das Kind entziehen. Die Familie mit Eltern und Kindern bildet eine wirtschaftliche Einheit. Erleidet ein Familienmitglied einen Schaden, sind alle Familienmitglieder gleichermassen daran interessiert, dass dieser möglichst vollständig von Aussenstehenden gedeckt wird. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Eltern über ihre Unterhaltspflicht (Art. 276 ZGB) dafür aufkommen, jedenfalls so lange diese Unterhaltspflicht besteht. Die Eltern haben, selbst wenn sie einen Regress der Versicherung fürchten müssen, kein Interesse, die Haftungssumme tief zu halten.