Redaktionelle Vorbemerkungen: Das Kind A. kollidierte bei einem Verkehrsunfall mit einem Personenwagen, dessen Halter bei der Versicherung Q. haftpflichtversichert war. Die Eltern von A. beauftragten im Namen des Kindes das Anwaltsbüro der Rechtsanwältin X. Diese wurde vorprozessual als unentgeltliche Rechtsbeiständin für A. eingesetzt. In dem in der Folge angehobenen Haftpflichtprozess gegen die Versicherung Q. machte letztere ein Selbstverschulden des Kindes A. bzw. ein Fehlverhalten der mit dessen Aufsicht betrauten Personen geltend und verkündete deshalb den Eltern von A. den Streit. Weiter beantragte die Versicherung die Prüfung einer Prozessbeistandschaft für A.