Eine bestehende Lohnpfändung ist vom Betreibungsamt von Amtes wegen zu revidieren, sobald eine vollstreckbare Schuldneranweisung vorliegt. Zu diesem Zweck ist das Betreibungsamt über die Schuldneranweisung zu orientieren. Auszug aus den Erwägungen: (...) II. Formelles 8. Die Einwohnergemeinde Y. bevorschusst (...) das vom Berufungskläger gemäss der gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung (...) monatlich zum voraus zu zahlende Kinderaliment (...).