Das Gemeinwesen kann die Schuldneranweisung auch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. Das Kind ist nach dem Beschluss, die Unterhaltsbeiträge auch künftig zu bevorschussen, nicht mehr zur Stellung eines Gesuchs um Schuldneranweisung aktivlegitimiert. - Unterliegt der Unterhaltspflichtige bereits einer Lohnpfändung und lebt aus diesem Grund am Existenzminimum, so hat das urteilende Gericht die Schuldneranweisung mit der Lohnpfändung zu koordinieren. Eine bestehende Lohnpfändung ist vom Betreibungsamt von Amtes wegen zu revidieren, sobald eine vollstreckbare Schuldneranweisung vorliegt.