ZK 12 12, publiziert Mai 2012 Entscheid der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. April 2012 Besetzung Oberrichter Bähler (Referent), Oberrichter Messer und Oberrichter Kunz Gerichtsschreiber Erismann Verfahrensbeteiligte Unterhaltsschuldner X. vertreten durch Fürsprecher A. Gesuchsgegner/Berufungskläger gegen Einwohnergemeinde Y. Gesuchstellerin/Berufungsbeklagte 1 Unterhaltsgläubigerin Z. vertreten durch die Einwohnergemeinde Y. Gesuchstellerin/Berufungsbeklagte 2 Gegenstand Anweisung an Schuldner ZGB 177 Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsident Schmid, vom 27. Dezember 2011