Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass ein ordentliches Verfahren vor dem TAS schneller erledigt werden könnte als vor staatlichen Gerichten. Das TAS kennt sich mit den Verfahrensabläufen innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit besser aus und kann rasch prüfen, ob das Vorgehen in der vorliegenden Angelegenheit den einschlägigen verbandsinternen Bestimmungen entsprochen hat oder nicht. Indem die Berufungsklägerin jedoch in der Hauptsache die staatlichen Gerichte angerufen hat, deren Zuständigkeit umstritten ist, riskiert sie ein lange dauerndes Verfahren mit der Wahrscheinlichkeit eines Nichteintretensentscheides.