Sodann ist auch nicht ersichtlich, weshalb im vorliegenden Verfahren anders zu verfahren sein sollte als in einem Verfahren bezüglich derselben Frage im internationalen Bereich, zumal es sich vorliegend in der Hauptsache um einen (Vollstreckungs-)Beschluss des SFV handelt, gestützt auf eine entsprechende Anordnung der FIFA. Jedes Mitglied des SFV ist auf die Regeln – hier die „clause compromissoire“ – zu welchen es sich beim Beitritt verpflichtete, zu behaften, ansonsten ein effizienter und geordneter (Sport-)Betrieb übermässig erschwert oder verunmöglicht würde.