Das TAS kann innert nützlicher Frist über vorsorgliche Massnahmen entscheiden und verfügt über vertieftes Fachwissen und einen grossen Erfahrungsschatz im Sportrecht. Sodann ist auch nicht ersichtlich, weshalb im vorliegenden Verfahren anders zu verfahren sein sollte als in einem Verfahren bezüglich derselben Frage im internationalen Bereich, zumal es sich vorliegend in der Hauptsache um einen (Vollstreckungs-)Beschluss des SFV handelt, gestützt auf eine entsprechende Anordnung der FIFA.