Eine allfällige Befangenheit von TAS-Schiedsrichtern ist direkt beim TAS geltend zu machen. Ein Gericht, welches als befangen oder nicht genügend unabhängig erachtet wird, kann nicht einfach umgangen werden, indem eine andere (staatliche) Instanz angerufen wird. Sodann ist das Gesuch auch wegen fehlender Dringlichkeit und wegen fehlender Verhältnismässigkeit abzuweisen. Indem die OdA in der Hauptsache die staatlichen Gerichte angerufen hat, hat sie bewusst ein länger dauerndes Verfahren in Kauf genommen. Redaktionelle Vorbemerkungen: