- Art. 586 Abs. 3 ZGB; Art. 588 Abs. 1 ZGB; Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage hinsichtlich einer im öffentlichen Erbschaftsinventar angemeldeten Forderung. - Die negative Feststellungsklage ist bei gegebenem Feststellungsinteresse, an welches hohe Anforderungen zu stellen sind, neben den übrigen Möglichkeiten des Erben nach Art. 588 Abs. 1 ZGB zulässig. Beim Feststellungsprozess handelt es sich diesfalls um einen dringenden Fall i.S.v. Art. 586 Abs. 3 ZGB. Dieser stellt keine Einmischungshandlung dar. Redaktionelle Vorbemerkungen: