Die Vergabe von Bauleistungen an Unternehmer gehört somit grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich des Architekten. Der Architekt hat wohl die Unterlagen für den Kostenvoranschlag auszuarbeiten und soll auch als Berater des Bauherrn die Offerten der Unternehmer prüfen. Er ist auch ermächtigt, mit den Unternehmern Verhandlungen im Hinblick auf den Vertragsabschluss zu führen, und fertigt dann die Vertragsurkunden aus. Der Vertragsabschluss selbst bleibt jedoch dem Bauherrn vorbehalten. Dies gilt nicht etwa bloss für den internen Entscheid, wem die Bauarbeiten zur Ausführung zu übertragen seien: