16), wonach individuelle und zusätzliche Ausbauwünsche sowie allfällige Abweichungen gegenüber dem Bau- und Wohnungsbeschrieb der Verkäuferschaft oder deren Vertreter schriftlich bekanntzugeben und von dieser schriftlich zu bestätigen sind. Bestandteil der Kaufverträge bilden Baubeschriebe, welche vorsehen, dass in der Wohnung im Obergeschoss für Dusche, WC und Sauna und in der Wohnung im Untergeschoss für Duschen und WC Keramikplatten verwendet werden.