6. Im Sinne der vorstehenden Ausführungen schuldet der Berufungskläger für die beiden Kinder monatlich Kinderunterhaltsbeiträge im Umfang von CHF 4'020.00 (inkl. Kinderzulagen, ohne Indexierung: 2x CHF 1'750.00 zuzüglich Kinderzulagen von CHF 290.00 und CHF 230.00). Dies ergibt einen Gesamtjahresbetrag von CHF 48'240.00. Nachgewiesen hat der Berufungskläger Zahlungen von CHF 45'970.00 für das Jahr 2010 (Berufungsbeilage „BB“ 3). Die Differenz beträgt CHF 2'270.00 für das ganze Jahr bzw. CHF 189.15 monatlich.