15. Eher ist eine Analogie zu ziehen zur Rechtsprechung zu den Folgen unrichtiger oder fehlender Rechtsmittelbelehrungen. In diesen Fällen begeht das Gericht einen Fehler im Bereich des rechtlichen Gehörs. Von der betroffenen Person bzw. deren Anwältin wird jedoch erwartet, dass sie aktiv wird, wenn sie das richtige Vorgehen kannte oder kennen musste. BGer 5A_621/2010 hielt in diesem Zusammenhang fest: