Hier hat das erstinstanzliche Verfahren zwei Monate gedauert (Gesuch: 21. Januar 2011; Entscheid: 16. März 2011). Rechnet man drei Monate für das oberinstanzliche Verfahren hinzu, beläuft sich der Streitwert auf fünf Monatsmieten. Bei einem monatlichen Mietzins von Fr. 2'000.-- ist die Berufungsschwelle von Fr. 10'000.-- erreicht. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten.