ZPO gelten. 10. Ist der Gehalt einer Norm unklar, so ist sie nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter Zuhilfenahme verschiedener Methoden auszulegen. Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimmung. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Interpretationen möglich, so muss nach der wahren Tragweite der Bestimmung gesucht werden, wobei alle Auslegungselemente zu berücksichtigen sind (sog. Methodenpluralismus; vgl. 4A_578/2010 vom 11. April 2011 E. 2.4).