4 zuschreiben. Wird der Vertrag nach diesem Zeitpunkt beendet, steht dem Pächter folglich kein Vergütungsanspruch mehr zu. Auch bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses vor diesem Zeitpunkt ist der Wert der Sacheinlage zum Bewertungsstichtag (grundsätzlich dem Tag der Anmeldung ins Handelsregister) unbestimmbar: Zwar wurden Anfangswert und Abschreibungssatz zumindest indirekt festgelegt.