Für Festinvestitionen, (...), wird ein Abschreibungszeitraum von höchstens 15 Jahren, also bis 31. März 2014 festgelegt. Diese sind dem Pächter, sollte das Pachtverhältnis (...) aufgelöst werden, entsprechend der verbleibenden Restwerte zu vergüten. Der Anfangswert bestimmt sich aus der Bauabrechnung, (...), höchstens aber aus den (...) offerierten Kosten, für welche die Bankgarantie oder das unwiderrufliche Zahlungsversprechen vorliegt. Dieser Anfangswert allein ist für die Berechnung des Restwertes im Sinne dieses Vertrages verbindlich.