Untersteht das eingebrachte Wirtschaftsgut einer beschleunigten Abnützung und damit Abschreibung, so ist das unter Umständen wertmindernd zu berücksichtigen. Denn zusammen mit dem Aktivum des Guts wird der Barwert seines raschen Wertzerfalls als Passivum in die Gesellschaft eingebracht (BÖCKLI, Schweizerisches Aktienrecht, 4. Auflage 2009, § 1 N 375). 5. Zur Sacheinlagefähigkeit der geltend gemachten Aktiva im Speziellen 5.1. Anstelle der dispositiven Gesetzesbestimmung von Art. 299 Abs. 2 lit. b OR sind vorliegend die Absätze 5 ff. von Ziffer 2 des Pachtvertrages einschlägig. Sie lauten wie folgt: