5. Rückführung Es wird nachfolgend zu prüfen sein, ob die Rückführung bereits aus rechtlichen Gründen zu verweigern ist. Die Rückgabe des Kindes nach Art. 12 HKÜ kann abgelehnt werden, wenn sie nach den im ersuchten Staat geltenden Grundwerten über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist (Art. 20 HKÜ).