Regeste: Art. 20 HKÜ, Gesuch um Rückführung des Kindes Z. abgewiesen aus rechtlichen Gründen. Der Gesuchsgegnerin und dem Kind wurde in der Schweiz Asyl gewährt, weshalb eine Rückführung dem Refoulement-Verbots nach Art. 33 der Flüchtlingskonvention (FK) widersprechen würde. In Rückführungsverfahren dürfen vom Antragsteller weder die Bezahlung von Verfahrenskosten noch derjenigen Kosten verlangt werden, die gegebenenfalls durch die Beiordnung eines Rechtsanwalts entstehen. Da der Staat R. einen Vorbehalt angebracht hat und diese Kosten nur im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung übernimmt, wendet die Schweiz Gegenrecht an.