Ein solcher Nachliberierungsbericht (VB 4) samt Prüfung durch einen Revisor (Bericht Revera Treuhand vom 27. Oktober 2010) liegt hier zweifelsohne bei den Akten. Der Bestand der verrechenbaren Forderung wird allerdings nicht per aktuellen Datums (d.h. per Datum des Handelsregistereintrages) sondern per Ende 2008 resp. Ende 2009 nachgewiesen.