Redaktionelle Vorbemerkungen: Dem Arbeitnehmer Y. (Kläger) wurde mündlich, jedoch (mangels Einhaltung der vertraglichen Formvorschrift) nicht rechtsgültig, gekündigt. Noch gleichentags suchte er seinen Hausarzt auf, welcher ihn (im Rahmen kontinuierlicher Konsultationen) für rund 2 Monate zu 100% krank schrieb. Die Arbeitgeberin X. (Beklagte) forderte den Arbeitnehmer nach rund einer Woche auf, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen, welche wiederum rund eine Woche später stattfinden sollte. Der Arbeitnehmer weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen.