Regeste: 1) Art. 80 SchKG, Art. 277 Abs. 2 ZGB; Definitive Rechtsöffnung für Mündigenunterhalt. 2) Anforderungen an den Rechtsöffnungstitel (i.c. Scheidungskonvention), damit die definitive Rechtsöffnung für Mündigenunterhalt erteilt werden kann. Kognition des Rechtsöffnungsrichters. Ist die Fortdauer der Unterhaltspflicht nach der Mündigkeit in einem vollstreckbaren Titel in klarer und vorbehaltloser Weise festgelegt, so kann die definitive Rechtsöffnung erteilt werden und der Wegfall der verlängerten Unterhaltspflicht ist im Verfahren nach Art.