Dieses kommt zum Schluss, dass das Recht des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland das Rechtsinstitut des „Sorgerechts“ seit 1995 nicht mehr kennt. Seither hätten die Eltern nur noch die „elterliche Verantwortlichkeit“ für ihre Kinder. Das Gesetz enthalte jedoch keine Liste oder nähere Beschreibung dieser Rechte und Pflichten. Unter den Begriff der elterlichen Verantwortlichkeit gehörten unter anderem die Entscheidung über den Wohnort und die Wohnverhältnisse des Kindes sowie dessen allgemeine Fürsorge. Ein unverheirateter Vater könne grundsätzlich gemäss der massgeblichen Gesetzgebung nur dann die elterliche Verantwortlichkeit für