Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, gemeint (vgl. Art. 5 HKÜ). 7. Sorgerecht nach dem Recht des vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland Zur Abklärung des anwendbaren ausländischen Rechts wurde im vorliegenden Verfahren beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.