Auszug aus den Erwägungen: I. (...) Am XX. Dezember 2010 ging bei den Zivilkammern des Obergerichts des Kantons Bern ein Gesuch um Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ-Übereinkommen ein, verbunden mit einem Gesuch um Ausreisebeschränkung (inkl. Sicherungsmassnahmen). Die Ausreisebeschränkung wurde umgehend superprovisorisch verfügt. Nach durchgeführtem Schriftenwechsel und Einsetzung einer Kinderanwältin ordnete der Instruktionsrichter die Durchführung eines Mediationsverfahrens an, welches scheiterte.