2. Die Vorinstanz hielt dafür, zwar könne nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch das Kind vertragliche Ansprüche gegen die behandelnde Medizinalperson als Vertragspartnerin der Mutter geltend machen, doch sei ein vertraglicher Anspruch auf Nichtexistenz nicht minder fraglich als die (ausservertragliche) Widerrechtlichkeit einer Unterlassung welche zur Geburt eines Kindes geführt hat, das ansonsten abgetrieben worden wäre. Diese Fragen könnten jedoch offen gelassen werden, da es schon am Schaden und dem Kausalzusammenhang zwischen diesem und dem vertragswidrigen bzw. widerrechtlichen Verhalten fehle.