51 TORRIONE [Fn. 29]. hingegen in Fällen, in denen ein behindertes Kind geboren werde, nicht möglich, weil die in solchen Fällen verlangte Entschädigung den Kosten des behinderten Lebens entspreche. Entsprechend der „Loi Kouchner“ seien somit alle behinderungsbedingten Kosten - würden diese nun von den Eltern oder vom Kind selbst geltend gemacht – vom Schadensbegriff auszunehmen, mithin nicht ersatzfähig.