- Die gegenteilige Haltung, welche der französische Gesetzgeber mit der „Loi Kouchner“ eingenommen habe, verweigere sich der Trennung von Behinderung und Leben. Indem der Gesetzgeber jede Haftung „du seul fait de la naissance“ ausgeschlossen habe, werde die faktische Verbindung zwischen den beiden Dingen in der konkreten Realität der behinderten Person zur rechtlichen. Mit der Verhinderung der moralischen Trennung zwischen Behinderung und Leben werde implizit auch die Konzeption verworfen, dass der Schaden als unabhängig von der Schädigung eines „Gutes“ begriffen werden könne.