- Folge man der Auffassung der Cour de cassation im Fall „Perruche“ so befürworte man diese Trennung. Das Recht der Mutter, ihr Kind (auch in dessen Interesse) abzutreiben, erstrecke sich nach dieser Meinung als „droit subjectif virtuel“ gewissermassen auf das Kind selbst. Dieses habe somit ein Recht auf die Vorteile einer Nichtexistenz („droit aux avantages du non être“). Die Behinderung werde somit vom konkreten Leben des Behinderten getrennt und vielmehr mit dem Recht der Mutter, kein behindertes Kind zu gebären, sowie dem Recht des Kindes, von diesem Wahlrecht seiner Mutter zu profitieren, verbunden.