vor, da die pränatal bereits vorhandene Schädigung durch den Arzt weder verschlimmert noch deren Heilung verzögert werde, sondern diese vielmehr bereits vorhanden und unheilbar sei. Eine rein schadenstechnische Analyse nach schweizerischem Haftpflichtrecht zeige, dass dem Kind kein Anspruch aus Wrongful life zustehe. TORRIONE51 erkennt in seinem Beitrag als Kern des Problems die Frage, ob man die Behinderung des Kindes als Schadenursache von seinem Leben überhaupt trennen könne.