Auch ein normativer Schaden liege nicht vor. MELCHERT verneint weiter auch die Widerrechtlichkeit (als Voraussetzung eines deliktischen Anspruches des Kindes), da es in der schweizerischen Rechtsordnung, die das Leben als höchstrangiges Rechtsgut absolut schütze, gerade kein Persönlichkeitsrecht auf Nichtexistenz bzw. auf Existenzverzicht geben könne. Auch liege keine Verletzung der physischen Integrität (i.S.v. Art. 47 OR) vor, da die pränatal bereits vorhandene Schädigung durch den Arzt weder verschlimmert noch deren Heilung verzögert werde, sondern diese vielmehr bereits vorhanden und unheilbar sei.