MELCHERT49 kritisiert, dass aufgrund der mit dem kindlichen Ersatzanspruch verbundenen Tragik von den Befürwortern des Wrongful life-Anspruchs oft von einer systematischen Prüfung der einzelnen Haftungsvoraussetzungen abgesehen und häufig auch nicht klar werde, welche Haftungsvoraussetzung mit den ins Feld geführten Argumenten begründet werden solle. Hinsichtlich des Schadens des Kindes im Fall „Perruche“ kommt die Autorin zum Schluss, nach der Differenztheorie liege kein solcher vor.