ROBERTO46 hält dafür, ein Anspruch aus Wrongful life lasse sich nicht damit begründen, dass das behinderte Kind im Vergleich zu einem gesunden Kind einen Rechtsnachteil habe. Aus rechtspolitischen Gründen lasse sich ein Anspruch, zumindest für die behinderungsbedingten Mehrkosten, jedoch nicht leichthin von der Hand weisen. Der Autor bejaht sodann einen Anspruch sowohl der Eltern aus Wrongful birth als auch des Kindes aus Wrongful life. 42 MÜLLER [Fn. 8], 534. 43 MÜLLER [Fn. 8], 537 f. 44 URSINA PALLY, Arzthaftung mit den Schwerpunkten Schwangerschaftsbetreuung und Geburtshilfe, Diss. ZH 2007, 25 ff. 45 RÜETSCHI [Fn. 30], 270.