RÜETSCHI45, der den Entscheid des französischen Kassationshofes im Fall „Perruche“ grundsätzlich begrüsst, äussert sich dahingehend, dass der Anspruch der Eltern aus Wrongful birth einen Schaden des Kindes voraussetze und das Verhalten des Arztes daher auch für jenen kausal sein müsse. Es verhalte sich mit der Kausalität gleich wie beim Arzt, der Massnahmen zur Heilung der pränatal festgestellten Krankheit eines Kindes unterlasse.