[Fn. 25], 1364, da der Umstand, geboren zu werden, von der betroffenen Person selbst schwerlich als Unbill aufgefasst werde. 41 MÜLLER [Fn. 8], 530 ff. Ursachenzusammenhang sei leicht herzustellen, wenn man einen Schadenersatz zubilligen wolle. Der Autor hält jedoch auch fest, bei der Einführung der Wrongful life- Klage handle es sich in erster Linie um einen politischen Entscheid, wobei rechtspolitische Argumente durchaus für ihre Zulassung sprechen würden.