1. Ob in Wrongful life-Situationen, also in Fällen, in welchen eine (bereits angelegte und nicht behandelbare) Erkrankung des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft nicht entdeckt wird, das Kind überhaupt einen Schaden bzw. eine immaterielle Unbill erleidet, ob diese bejahendenfalls durch den Arzt kausal verursacht wurden und auf welcher Rechtsgrundlage ein Wrongful life-Anspruch überhaupt gründen könnte, ist in der Literatur umstritten: MANNSDORFER39 führt in seiner in der Klage zitierten Dissertation aus, es gebe keinen Grund, dem oft lebenslang leidenden Kind einen eigenen Anspruch zu verwehren. Sein