Diese Rechtsprechung hat der französische Kassationshof in der Folge wiederholt bestätigt32, bevor Wrongful life-Klagen schliesslich durch den französischen Gesetzgeber mit der sog. „Loi Kouchner“ verunmöglicht und Wrongful birth-Klagen der Eltern stark beschränkt wurden33. Dieses Gesetz hält betreffend Wrongful life fest, dass niemand ausschliesslich aufgrund seiner Geburt Schadenersatz geltend machen kann34. Hinsichtlich Wrongful birth schliesst das Gesetz den durch die Behinderung entstandenen Unterhaltsmehraufwand als Schadensposten ausdrücklich aus35.