Der französische Kassationshof unterschied zwischen Leben und Behinderung28. Die Behinderung wird somit nicht im Zusammenhang mit dem Leben des Kindes gesehen, sondern mit dem Recht der Mutter, das behinderte Kind nicht auf die Welt zu bringen29. Es wäre nach Ansicht des Kassationshofes ein Widerspruch, wenn sich das Kind nicht auf die Möglichkeit der Abtreibung berufen könnte, während diese Möglichkeit von der Rechtsordnung (unter gewissen Voraussetzungen) als rechtmässig erachtet wird und von der Mutter in casu hätte vorgenommen werden können30.