1. Im bereits erwähnten Fall „Perruche“ hatte die Vollversammlung des französischen Kassationshofes (Cour de cassation, Assemblée plénière) entschieden, der aufgrund einer Röteln-Erkrankung der Mutter schwer behindert zur Welt gekommene Sohn Nicolas habe einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arzt, welcher in Verletzung seiner Sorgfaltspflichten die Mutter fälschlicherweise dahingehend informiert hatte, dass sie gegen Röteln immun sei und für das ungeborene Kind daher keine Gefahr bestehe. Wie im vorliegenden Fall war beweismässig erstellt, dass die Mutter das Kind abgetrieben hätte, wäre sie korrekt informiert worden.