II. Formelles (...) III. Sachverhalt (...) IV. Rechtliches A. Vorbemerkung: Klagen aus „Wrongful birth“ und „Wrongful life“ 1. Sowohl die Wrongful birth- als auch die Wrongful life-Klage betreffen Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen im Zusammenhang mit der Geburt eines (in den Augen der Eltern) unerwünschten Kindes. Die Wrongful birth-Klage ist das Rechtsmittel der Eltern, die Wrongful life-Klage dasjenige des behindert geborenen Kindes. Die Klagen richten sich i.d.R. gegen eine Medizinalperson, welche aufgrund eines Fehlers in der Behandlung, Beratung oder Aufklärung der Eltern zivilrechtlich für die unerwünschte Geburt verantwortlich gemacht wird6.