Beim Persönlichkeitsschutz geht es darum, die persönliche und wirtschaftliche Entfaltung sicherzustellen. Es ist klar, dass auch Geldmangel diese Entfaltung beeinträchtigt. Würden Verpflichtungen zu Geldleistungen jedoch generell als übermässig betrachtet, wenn sie ins Existenzminimum eingreifen, käme es zu einer Ausuferung des Persönlichkeitsschutzes und einer Aushebelung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“, da solche Verpflichtungen nicht selten eingegangen werden. Es müssen somit weitere Elemente hinzukommen, damit eine Übermässigkeit angenommen werden kann. HUGUENIN, Basler Kommentar, 3. Aufl., Basel 2006, N 14 zu Art.