43. In diesem Sinne ist der Vorinstanz darin zuzustimmen, dass sehr wohl eine Veränderung in der Art der Transportmittel und der Ausflugsmentalität stattgefunden hat. Der durch den technischen (motorisierter Verkehr) und gesellschaftlichen (finanzielle/zeitliche Möglichkeit zu Ausflügen) Fortschritt bedingte Mehrverkehr erfolgte jedoch im üblichen Rahmen. Dies wird durch die Aussagen der Gemeindevertreter (p. 287 Z. 10; p. 289 Z. 5) sowie des an der betroffenen Strasse wohnhaften Zeugen R. (p. 295 Z. 10, p. 297 Z. 35) bestätigt.