Aus KB 13 ergibt sich weiter, dass der Regierungsrat im Oktober 1908 das Gesuch um Erteilung eines ganzjährigen Patentes (d.h. eines Winterbetriebes) ablehnte. Auch ein Gesuch um jeweilige Eröffnung am 1. März wurde 1914 von der Direktion des Inneren abgewiesen, da „weder die Lage noch die Wegverhältnisse bei gewöhnlicher Witterung (...) einen nennenswerten Passantenverkehr erwarten lassen“ würden.