24. Aus KB 13 geht hervor, dass der damalige Wirt 1896 ein Patent für eine Sommerwirtschaft mit Saison vom 1. April bis am 31. Oktober erhielt. Die Gastwirtschaft mit Beherbergungsrecht wurde in der Klasse 14 eingeteilt, welche gemäss Gesetz auf „Wirtschaften in kleinen Ortschaften mit wenig Verkehr“ vorgesehen war. Aus KB 13 ergibt sich weiter, dass der Regierungsrat im Oktober 1908 das Gesuch um Erteilung eines ganzjährigen Patentes (d.h. eines Winterbetriebes) ablehnte.