Für einen Unternehmer, der regelmässig öffentliche Aufträge ausführt, bedeutete dies, dass er jederzeit damit rechnen müsste, auch nachträglich noch belangt zu werden. Überdies wäre unklar, wie weit zurück Verstösse gegen Arbeitsschutzbestimmungen noch geahndet werden könnten, was mit Blick auf die Rechtssicherheit problematisch erschiene15.